Skilled Migrant Category DE

Skilled Migrant Category

Informationen zur Skilled Migrant Category

Ein Großteil aller Anträge (ca. 35%, NZIS Statistics) wird unter dieser im Dezember 2003 eingefuehrten Kategorie eingereicht.
Die Gesamtzahl der erfolgreich abgeschlossenen Anträge deutschsprachiger Immigranten (Österreich, Schweiz, Deutschland) belief sich im vergangenen Immigrationjahr 2012/13, das am 30.06.2013 endete, auf knapp unter 1000.
Die Anträge dieser Kategorie basieren auf einem Punktesystem, bei dem das Alter des Bewerbers (Mindestalter 20 Jahre, Höchstalter 55 Jahre), die Qualifikation, Arbeitserfahrung, Jobangebot in Neuseeland, sowie eine Vielfalt von Bonuspunkten berücksichtigt werden.
Aufstellung der erzielbaren Punkte.

Wie funktioniert das Antragssystem im Einzelnen?

Bewerber koennen den neuseelaendischen Behoerden zunaechst ihr grundsaetzliches Interesse an einer Einwanderung mitteilen.
Diese sogenannten ‘Expressions of Interest’ (EOI) werden in einem Bewerberpool gesammelt, aus dem regelmaessig (alle 2 Wochen) selektiert wird.
Bewerbungen, die nicht bei der Ziehung dem Pool entnommen werden, verbleiben fuer weitere Selektionen fuer maximal 6 Monate im Pool bevor sie automatisch ungueltig werden.

Wer wird selektiert?

EOIs mit mindestens 100 Punkten und Jobangebot werden nach Selektion aus dem Pool entnommen und nach erzielten Gesamtpunkten in 3 Gruppen aufgeteilt:

Die erste Gruppe

sind Antragsteller, die zum Zeitpunkt der EOI mindestens 140 Punkte erzielen, ein Joboffer vorweisen koennen oder bereits in NZ auf einem Work Permit taetig sind.
Bewerber mit akzeptablem Joboffer und einer MINDESTPUNKTEZAHL von 140 Punkten werden seit 01.02.2006 automatisch aus dem Pool selektiert und erhalten ohne Verzoegerung eine Einladung einen Residenceantrag zu stellen.
Eingereichte Resdiencenantrage werden dann fast-tracked, d. h. schnellstmoeglich abgearbeitet.
Diese Antragsteller erhallten zudem direkt Permanent Residence status verliehen, ein Interview entfaellt. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass dieser Bewerberkreis bereits seine ‘ability to settle’ demonstriert hat und fuer Neuseeland nachfolgend nur geringes Risiko besteht, dass diese Bewerber groessere Probleme haben werden sich in NZ beruflich und sozial durchzusetzten bzw. in die Gesellschaft zu integrieren.

Die zweite Gruppe

sind Antragsteller, die zum Zeitpunkt der EOI eine Gesamtpunktzahl von 100 – 135 Punkte erzielen und ein akzeptables Joboffer vorweisen koennen.
Diese EOIs werden gemaess Ihrer erzielten Punktezahl sortiert und erhalten mit entsprechendem Abstand (hoeher Punkte = schnellere Einladung) eine Einladung einen Antrag auf Permanent Residence zu stellen. Allein der NZIS entscheidet mit welcher zeitlichen Verzogerung nach Poolselection eine Einladung ausgesprochen wird. Auch diese Antragsteller erhalten direkt Permanent Residence status verliehen, ein Interview entfaellt auch hier.

Die dritte Gruppe

sind Antragsteller, die zum Zeitpunkt der EOI eine Gesamtpunktzahl von 100 Punkten erzielen, KEIN Joboffer vorweisen aber Berufserfahrungen von mindestens 4 Jahren in einer Occupation der Long Term Shortages List vorweisen koennen.
Diese EOIs werden gemaess Ihrer erzielten Punktezahl sortiert und erhalten mit entsprechendem Abstand (hoeher Punkte = schnellere Einladung) eine Einladung einen Antrag auf Permanent Residence zu stellen. Allein der NZIS entscheidet mit welcher zeitlichen Verzogerung nach Poolselection eine Einladung ausgesprochen wird. Diese Antragsteller muessen dank fehlendem Joboffer ein Interview durchlaufen.

Mindestvorausssetzungen

(unabhaengig von der erzielten Gesamtpunktezahl) sind eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung/Studium, die neuseeländischem Standard entspricht.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass JEDE deutsche Qualifikation vor Einreichung des Residenceantrages vorab durch die NZ Qualifications Authority (NZQA) in Wellington anerkannt werden muss.
Neben ausreichenden Qualifikationen muessen Bewerber zudem ausreichende Englischkenntnisse in Form eines Englischtests nachweisen, sowie (zwecks Maximierung der erzielbaren Punkte) ein Jobangebot eines neuseelaendischen Unternehmens vorweisen.

Bitte beachten:

Weitreichende Ausnahmeregelungen, z. B. für Inhaber eines neuseeländischen Stellenangebotes in einem gesuchten Beruf bzw. eines neuseeländischen Berufs/Studienabschlusses.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Details.
Ein Grossteil der in der Skilled Migrant Category eingereichten Antraege wird durch die Behoerden abgelehnt, da der Bewerber die Antragsstellung schlicht und einfach unterschaetzt hat.
Oftmals geschieht dieses nach erfolgreicher und fadenscheinig simpler Uebermittlung der EOI in den Pool. Die tatseachlichen Probleme und Hindenisse offenbaren sich vielen erst danach und leider nicht selten zu spaet.
Gründe sind meist Formfehler, sprachliche Barrieren, Unwissenheit der derzeit gültigen Gesetze, sowie missverstaendliche und irrefuehrende Informationen durch die Behörden.

Nach Ablehnung eines Antrages ist es oftmals nur mit erheblichem finanziellen und persönlichen Aufwand, sowie einer großen Portion Glück möglich, ein bereits abgelehntes Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen.
Die Chancen auf eine erfolgreiche Bearbeitung dieser Fälle (sogenannte Appeals) liegen jedoch bei unter 10%, da dem NZIS in der absoluten Mehrzahl der Faelle keine Formfehler nachzuweisen sind.

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